So kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:
- Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Mehr Info unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung